David Anlagen & Service GmbH | Zur Mosterei 13 | 36282 Hauneck - Eitra
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1. Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als ausgenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unter-lagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager Hauneck-Eitra. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.Bsp. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. Auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

 

5. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mir der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

 

6. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch nach Prüfung innerhalb dieser Frist nicht aufgedeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns einzusenden. Der Käufer ist hierbei für die richtige Verpackung verantwortlich. Beschädigungen durch unzureichende Verpackung verpflichten den Käufer zur entsprechender Schadensbegleichung. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn eine Nachbesserung erfolglos ist, können weitgehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art , gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Händler / Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser ( Mit – ) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig ( Rechnungswert ) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentumsrecht unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

8. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

 

8.1 Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der Zinsen die unsere Hausbank berechnet an den Käufer zu fordern, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Uns bleibt vorbehalten einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

 

8.2 Tritt nach Vertragsabschluß eine erhebliche Gefährdung der Zahlungsansprüche von uns wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, können wir eine Vorauszahlung binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zu Erfüllung ihres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosen Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer / Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen, oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

9. Kundendaten

Wir behalten uns vor die Kundendaten des Bestellers / Käufers im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hauneck – Eitra

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Hersfeld

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

11. Schlußbestimmungen

Sollten einzelne der vor genannten Bestimmungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird;
Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Adresse:

David Anlagen & Service GmbH
Zur Mosterei 13
36282 Hauneck – Eitra

+49 (0) 6621 / 14707
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